Rechtlicher Hinweis
Wir berücksichtigen das Steuerberatergesetz (StBerG)
Auf Grund des reglementierten Steuerberatergesetzes in Deutschland werden laut § 8 Abs. 4 StBerG die von uns benutzten Begriffe Buchhaltung, Buchführung oder ähnliche Bezeichnungen eingeschränkt und durch Buchen lfd. Geschäftsvorfälle und lfd. Abrechnung ersetzt. Unsere angebotene Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnungen.
Wir bemühen uns Rechte Dritter zu achten und an einer Klärung von urheber-, markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen interessiert. Bitte wenden Sie sich an uns. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und im berechtigten Fall diesen Ansprüchen in geeigneter Form gerecht werden sowie der Gefahr einer Wiederholung entgegenwirken.
Etwaige Anspruchsteller weisen wir hiermit ausdrücklich auf die Beachtung der Schadenminimierungspflicht hin. Anwaltliche Abmahnungen ohne vorhergehenden direkten Kontakt und somit ohne Möglichkeit einer einvernehmlichen Klärung werden sowohl im Grunde als auch im Bezug auf damit einhergehende Kosten und Maßnahmen als unbegründet und unberechtigt zurückgewiesen, bei weiterer Anspruchsstellung erfolgt negative Feststellungsklage.